Facebook darf IPTC Einträge in Fotodateien nicht löschen

IPTC Daten sind im wesentlichen Urheber- und Rechtevermerke nebst Bildbeschreibung und Stichwörtern (Suchbegriffe), die in Fotodateien eingebettet sind. Während Fotoabzüge früher auf der Rückseite beschriftet wurden, tragen Fotografen Informationen über den Urheber und eine Objektbeschreibung nebst Stichwörtern und einigen weiteren Angaben als sogenannte IPTC Einträge direkt in die Fotodateien ein. Technisch sind dies Metadaten. Man kann sie nicht beim Betrachten des Bildes sehen, sondern benötigt eine zusätzliche Lesemöglichkeit für die eingebetteten IPTC Daten. Fotoprogramme und selbst Dateimanager von Betriebssystemen sind damit ausgestattet.

Mit IPTC-Einträgen kennzeichnen Fotografen Bilder als ihre Werke und tragen wichtige Informationen ein. Damit erklären Sie die Bilder rechtlich zu ihrem Eigentum. Dies kann auch mithilfe eines Wasserzeichens geschehen, doch sind IPTC Einträge viel ausführlicher und verunstalten das Bild nicht.

IPTC-Daten sind rechtlich geschützt. Gemäß dem WIPO Copyright Treaty (Weltorganisation für geistiges Eigentum), das von vielen Ländern – auch von den USA und der EU – ratifiziert wurde, dürfen die IPTC Daten ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers weder gelöscht noch verändert werden. Die EU erstellte dazu eine Richtlinie, die in das nationale Recht der beteiligten Staaten einfloss. In Deutschland u.a. mit § 95c UrhG im Jahre 2003.

Facebook: Nach Upload sind die IPTC Daten gelöscht.

Facebook löscht IPTC Daten

Beim Hochladen von Fotos in soziale Netze werden diese IPTC oftmals gelöscht. Facebook hat sich in dieser Hinsicht hartnäckig erwiesen. Auf diese Plattform hochgeladene Bilder erhielten nicht mehr die zuvor mühselig eingetragenen Copyright-Vermerke und Bildbeschreibungen.

Landesgericht Hamburg verurteilt Facebook

Das Entfernen der Metadaten (zu denen auch die IPTC-Einträge gehören) durch Facebook hat ein Fotograf anwaltlich abgemahnt und die Angelegenheit wurde zur Entscheidung vor Gericht gebracht. Die Klage wurde vor dem Landesgericht Hamburg verhandelt, das Facebook im Jahr 2016 verurteilte, die IPTC Einträge nicht mehr zu löschen. (Aktenzeichen 3008 O 48/15)

Festgelegt wurden ferner Strafen beim Verstoß gegen diese Entscheidung. Sollte Facebook weiterhin die IPTC Daten löschen, können saftige Ordnungsgelder verhängt werden.

In dem Zusammenhang prüfte das Landesgericht Hamburg u.a. ob die IPTC-Einträge vom Rechteinhaber stammten und stellte fest, dass das Entfernen und Verändern von IPTC-Daten durch Facebook wissentlich erfolgte obwohl bekannt war, dass man durch das Löschen der IPTC-Daten Urheberrechtsverstöße unterstützte, veranlasste und eine Nachvollziehung erschwerte.

Konsequenzen

Die Urheberrechtsgesetze sind simpel und kompliziert zugleich. Nutzt jemand ein urheberrechtlich geschütztes Werk unautorisiert, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Höhe eines Schadensersatzes. Gerichte orientieren sich hier an Erhebungen durch relevante Verbände oder im Bereich Bild an den Honorarlisten der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Jedoch wird im Einzelfall geprüft, ob solche Listen überhaupt für die konkreten Urheber zutreffend sind. Amateure, die nur gelegentlich ein Bild vermarkten, können nicht auf die Anwendung der sogenannten MFM-Listen rechnen und ihnen wird nur ein geringer Schadensersatz zugestanden. Agenturen und professionelle Fotografen haben hier bessere Karten.

Wirtschaftlicher Nutzen für Fotografen?

Das Entfernen der IPTC Einträge ist nicht erlaubt, aber was bedeutet dies für den Urheber? Laut BGB muss der Verletzer einen Schaden ersetzen. Doch der ist konkret gar nicht zu nennen. Zudem haben Urheber nach $ 1004 BGB einen Unterlassungsanspruch gegen Facebook. Dies bedeutet, dass Fotografen zwar durchsetzen können, dass ihre IPTC Einträge erhalten bleiben, aber ihnen werden lediglich als Schadensersatz die Kosten der anwaltlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Vertretung zugestanden. Viel Arbeit für nichts, könnte man aus Sicht der Fotografen meinen. Dennoch ist es gut, dass die von Freelens e.V. (Fotografenvereinigung) unterstützte Aktion des Fotografen diesen Ausgang nahm, um nicht alles hinzunehmen.

Deal mit dem Anwalt?

Zu erwarten ist nun, dass einschlägige Abmahnungskanzleien Deals mit Fotografen entwickeln, weil anwaltliche Gebühren den Verletzern in Rechnung gestellt werden können. Da Fotografen in der Regel direkt keinen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Rügen des Löschens oder Veränderns der IPTC Einträge ziehen können, wohl aber Rechtsanwälte, ist mit Kooperationen zu rechnen, die allen Beteiligten etwas zukommen lassen. Da es hierbei nicht mehr den ‚kleinen‘ Blogger trifft, sondern  große Akteure, ist deswegen kein Bashing durch aufgeregte Internetuser  vorprogrammiert, sondern vermutlich deren Anerkennung.

Mehr zum Thema IPTC: Beschriftung und Verschlagwortung von Fotos

Siehe auch eine Info von Freelens e.V.: Freelens – Like

3 Gedanken zu „Facebook darf IPTC Einträge in Fotodateien nicht löschen

  1. Denke es sieht ganz anders aus wenn Facebook in ihren agb genau dies rein schreibt und der User diesen agb zustimmt. Nicht umsonst lässt Facebook sich die rechte an Fotos und Medien übertragen.

    1. Nicht ganz, denn auch AGB dürfen geltendes Recht, in diesem Falle das Urheberrecht, nicht aushebeln. Also wäre eine solche Klausel rechtswidrig und dadurch von vornherein ungültig.

  2. Es ist klar und nachvollziehbar, dass Facebook von den Usern die Zustimmung zur Veröffentlichung der geposteten Inhalte verlangt. Das gibt für Facebook intern. Deshalb darf man doch nicht die IPTC Einträge löschen, weil Bilder sehr leicht aus Facebook in andere Nutzungen gelangen.

    Zudem teilen wir ja auch viele Veröffentlichungen der Medien. Facebook zieht dann einfach die Fotos daraus in sein System, ob wird das wollen oder nicht. Man darf ja andere Beiträge zitieren, aber in solchen Fällen gibt es keine AGB, die solche zitierten Inhalte wichtiger Infos über Herkunft und Rechte berauben. Ansonsten wäre es rechtlich gar nicht zulässig, dass wir auf Facebook auf viele Beiträge irgendwo im Netz hinweisen.

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