Bilderdiebstahl II. Gerichtsfest dokumentieren

Wer eines seiner Bilder auf einer fremden Webseite entdeckt, ohne diese Verwendung genehmigt zu haben, und den Verantwortlichen als gewinnorientiertes Unternehmen für honorarpflichtig einstuft, muss mit einem Spielchen rechnen. Man setzt eine Rechnung auf und schickt sie an den Bildnutzer. Der löscht das Bild und reagiert nicht weiter. Dadurch ist der Sachverhalt einer kostenlosen und […]

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